Recht & Steuern
Immobilie geerbt: Behalten, vermieten oder verkaufen?
26. Mai 2026 · 6 Minuten Lesezeit · Papilio Immobilien
Eine Immobilie zu erben bedeutet oft beides: emotionale Bindung und praktische Überforderung. Zwischen Trauer, Behördengängen und Familiengesprächen hilft ein klarer Fahrplan.
Die ersten Schritte
- Erbschein oder notarielles Testament: Für die Umschreibung im Grundbuch brauchen Sie einen Nachweis der Erbfolge. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Erbschaftsteuer-Anzeige: Das Erbe muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.
- Bestandsaufnahme: Verträge, Belastungen im Grundbuch, Versicherungen, Zustand des Objekts, laufende Kosten.
Freibeträge und Steuer
Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro je Elternteil. Selbst genutzte Familienheime können unter Bedingungen steuerfrei bleiben, wenn Erben dort mindestens zehn Jahre wohnen bleiben. Ob und wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom festgestellten Immobilienwert ab, und genau hier lohnt Sorgfalt: Das pauschale Bewertungsverfahren des Finanzamts liegt nicht selten über dem tatsächlichen Marktwert. Ein fundierter Nachweis des realen Werts kann die Steuerlast senken.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Eigennutzung
Sinnvoll, wenn Lage und Zuschnitt zu Ihrem Leben passen und der Sanierungsbedarf tragbar ist. Rechnen Sie ehrlich: Eine ältere Immobilie kann in den ersten Jahren erhebliche Investitionen verlangen.
Vermietung
Attraktiv bei guter Lage und solidem Zustand. Bedenken Sie den Verwaltungsaufwand und Rücklagen für Instandhaltung. Unser Beitrag Wohnung vermieten fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Verkauf
Oft die sauberste Lösung, besonders in Erbengemeinschaften, in denen mehrere Parteien unterschiedliche Interessen haben. Gut zu wissen: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie läuft die zehnjährige Spekulationsfrist des Erblassers weiter. Hatte dieser das Objekt länger als zehn Jahre oder selbst bewohnt, fällt in der Regel keine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an.
Der Sonderfall Erbengemeinschaft
Können sich mehrere Erben nicht einigen, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung, wirtschaftlich fast immer die schlechteste Lösung. Ein neutraler Dritter mit realistischer Werteinschätzung hilft oft, den Knoten zu lösen. Wir übernehmen diese Rolle regelmäßig und diskret.
Unser Angebot für Erben
Wir ermitteln den realistischen Marktwert kostenlos, zeigen die Optionen mit Zahlen auf und begleiten auf Wunsch den Verkauf, inklusive Räumung und Handwerkern aus unserem Netzwerk.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, Notar oder mit uns: +49 155 60776287.

