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Recht & Steuern

Der Notartermin: So läuft die Beurkundung ab

17. März 2026 · 5 Minuten Lesezeit · Papilio Immobilien

Vertragsunterlagen und Füllfederhalter auf einem Notarschreibtisch

In Deutschland wird jeder Immobilienkauf notariell beurkundet, ohne Ausnahme. Der Notar ist dabei neutraler Amtsträger, der beide Seiten gleichermaßen schützt. So läuft der Termin ab.

Vor dem Termin: der Vertragsentwurf

Der Notar erstellt auf Basis der Eckdaten (Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar) einen Vertragsentwurf. Ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher beteiligt, muss der Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Nutzen Sie diese Frist wirklich: Lesen Sie den Vertrag vollständig und klären Sie alles, was unklar ist. Dumme Fragen gibt es beim Notar nicht, nur teure, die nie gestellt wurden.

Im Termin

Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Änderungen sind auch im Termin noch möglich. Typische Punkte, die dort präzisiert werden: Zahlungsfristen, mitverkaufte Einbauten, Regelungen zu Mängeln und der genaue Übergabetermin. Erst wenn alle Fragen geklärt sind, wird unterschrieben.

Nach der Unterschrift passiert Folgendes

  • Auflassungsvormerkung: Der Notar lässt Sie als Käufer im Grundbuch vormerken, das Objekt kann nicht mehr anderweitig verkauft oder belastet werden.
  • Kaufpreisfälligkeit: Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen (Vormerkung, Löschungsunterlagen alter Grundschulden, gegebenenfalls Verwalterzustimmung, Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde), fordert der Notar zur Zahlung auf. Das dauert meist vier bis acht Wochen.
  • Übergabe: Mit vollständiger Zahlung gehen Besitz, Nutzen und Lasten über, jetzt werden Schlüssel und Zählerstände übergeben.
  • Eigentumsumschreibung: Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung werden Sie als neuer Eigentümer eingetragen.

Wer zahlt den Notar?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten (etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises). Die Löschung alter Belastungen des Verkäufers zahlt der Verkäufer.

Unsere Rolle

Wir bereiten alle Unterlagen notarreif vor, stimmen den Entwurf mit beiden Seiten ab und begleiten unsere Kunden persönlich zum Termin. So wird die Beurkundung zur Formsache. Fragen dazu? Sprechen Sie uns an.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, Notar oder mit uns: +49 155 60776287.

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